Montag, 15. März 2010

18. März Tag der politischen Gefangenen

[KUNDGEBUNG]
DO. 18. MÄRZ 2010, 17h
RICHARD-STRAUSS-BRUNNEN

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begann am 15. Januar 2010 der Prozess gegen den 55 Jahre alten Faruk Ereren, der in der Anatolischen Föderation aktiv ist. Ihm wird vorgeworfen, führendes Mitglied der verbotenen DHKP-C(Revolutionäre Volksbefreiungspartei- Front) zu sein. Am 24.02.2010 wurden die Räume der Anatolischen Föderation in Duisburg, Köln, Dortmund, Nürnberg, Stuttgart, Berlin, Wuppertal, Hamburg sowie in Schweden und weiteren Nachbarländern aufgebrochen und von der Polizei durchsucht. Begründet wurden die urchsuchungsbeschlüsse mit dem Verdacht auf Rädelsführerschaft. Auch für Räume von Privatpersonen wurden Durchsuchungsbefehle erteilt. Überwiegend handelt es sich hierbei um Privatwohnungen von Personen, deren Personalien bei Solidaritätsaktionen gegen die Abschiebung Faruk Ererens festgestellt worden waren. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Faruk Ereren beruht weitgehend auf türkischem Beweismaterial. Das Beweismaterial besteht unter anderem auch aus Geständnissen, welche unter Folter erpresst wurden. Trotzdem wird dieses unter Folter entstandene Material als Beweismittel anerkannt. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland sehr viele Urteile gegen politische Aktivistinnen und Aktivisten aus der Türkei, deren Auslieferung an die Türkei abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass Sie in der Türkei systematisch gefoltert werden würden. Das Gericht nun begründet seine Zustimmung zum türkischen Auslieferungsersuchen damit, dass Faruk Ereren in der Türkei wegen seiner durch Folter entstandenen chronischen Erkrankung möglicherweise entlassen werde. Doch dann müssen wir uns fragen: Warum sitzt Faruk Ereren seit 3 Jahren in Deutschland unter Isolationsbedingungen in Untersuchungshaft? Erst kürzlich verstarb ein Gefangener in
der Warteschlange vor der Gerichtsmedizin.

Freiheit für Faruk Ereren! Weg mit § 129 a & b!

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