Skandal! Nazi-Aufmarsch am 14.11.2009 trotz verfassungsfeindlicher Inhalte erlaubt!
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat trotz klar Verfassungsfeindlicher Inhalte und Verhöhnung der Opfer des NS-Regimes den Nazi-Aufmarsch in München, am 14.11.2009 erlaubt. So wörtlich aus dem Urteil: "Danach sind die Bürger grundsätzlich frei, auch grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen.". Weiterhin sieht der BVGH keine Verletzung der Würde der Opfer des 3. Reiches durch die Ehrung aller gefallenen Nazi-Soldaten als Helden. Der BVGH ist sogar der Auffassung, dass "[...] die angemeldete Versammlung sich an die
Heldengedenkfeiern des nationalsozialistischen Regimes anlehnt.". Die Richter genehmigen also eine Veranstaltung, die mit Veranstaltungen der Hitler Diktatur gleichzusetzen ist. Dieses Urteil zeigt mal wieder, wie stark faschistisches Gedankengut immernoch akzeptiert ist, wärend linke Meinungen von den Gerichten verboten werden.
Offizielle Presseerklärung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Am Samstag, den 14.11.2009 auf die Straße! Gegen Faschismus und Ausländerhass!
Kein Fuß breit den Nazis! Nicht in München, nirgends!
Heldengedenkfeiern des nationalsozialistischen Regimes anlehnt.". Die Richter genehmigen also eine Veranstaltung, die mit Veranstaltungen der Hitler Diktatur gleichzusetzen ist. Dieses Urteil zeigt mal wieder, wie stark faschistisches Gedankengut immernoch akzeptiert ist, wärend linke Meinungen von den Gerichten verboten werden.
Offizielle Presseerklärung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Am Samstag, den 14.11.2009 auf die Straße! Gegen Faschismus und Ausländerhass!
Kein Fuß breit den Nazis! Nicht in München, nirgends!
sdaj.muc - 13. Nov, 13:17