Montag, 19. Januar 2009

Verurteilung junger AntifaschistInnen nach CSD

Presseerklärung der LAG DIE LINKE.Queer Bayern und der SDAJ München

Jetzt ist es gerichtsamtlich: Nazis aus einer Demo schubsen ist strafbar
Sich gegen Störungen von Kundgebungen einsetzen ist (künftig) Nötigung und somit strafbar.

Am Rande des letztjährigen CSD (Christopher Street Day) in München sollen ein paar linke Aktivisten einen Neonazi geschubst, beleidigt, bespuckt und geschlagen haben. Das Ganze ereignete sich im Zusammenhang mit dem Bemühen, Störungen der Abschlusskundgebung aus dem rechtsradikalen Spektrum zu unterbinden und die betreffenden Störer abzudrängen.
Das "Opfer" verwickelte sich bei der Gerichtsverhandlung in Widersprüche und konnte keinem der vier Angeklagten konkrete Taten zuordnen. Der als Zeuge geladene, damals schlichtende Sicherheitsbeamte konnte sich an fast Nichts mehr erinnern. Dennoch wurden drei der vier Beschuldigten zu 80, 60 und 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Dies kommt einer Kollektivstrafe gleich.
Gegen den Heranwachsenden wurde das Verfahren gegen Arbeitsauflagen eingestellt.
Die Staatsanwältin forderte trotz der oben genannten eklatanten Widersprüche und Ungenauigkeiten in ihrem scharf vorgetragen Strafantrag für die drei jungen Erwachsenen unangemessen hohe Geldstrafen. Die Richterin schloss sich diesem Antrag und der Begründung an.
Es ist offensichtlich, dass hier ein politischer Prozess geführt wurde mit dem Ziel, konsequentes antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Offensichtliche homophobe Motive des "Opfers"wurden hingegen überhaupt nicht berücksichtigt es konnte sich diesbezüglich auf kritische Nachfragen des Verteidigers an nichts mehr erinnern
Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt.

Nähere Informationen:
Hans Georg Klee
0157 / 75332742

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